Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zu Altersvorsorge, Rentensystem und langfristiger Finanzplanung in Deutschland
Ihre zukünftige Rentenhöhe hängt von drei Faktoren ab: wie lange Sie eingezahlt haben, wie viel Sie verdient haben und in welchem Alter Sie in Rente gehen. Die Deutsche Rentenversicherung schickt Ihnen ab 27 Jahren kostenlos eine Rentenauskunft, die Ihre bisherigen Beitragsjahre zusammenfasst. Mit dieser können Sie dann ungefähr ausrechnen, wie viel Sie erwartet.
Das kommt ganz auf Ihre Situation an. Wenn Ihr Arbeitgeber die Beiträge teilweise übernimmt oder Sie Kinder haben (Kinderzulagen bis zu 300 Euro pro Kind pro Jahr), kann sich Riester durchaus rechnen. Allerdings sollten Sie die Gebühren vergleichen – manche Anbieter sind deutlich teurer als andere. Besonders attraktiv ist Riester, wenn Sie zu den Grundzulagenberechtigten gehören und regelmäßig sparen können.
Bei einem Jobwechsel haben Sie Anspruch auf Unverfallbarkeit – das bedeutet, dass Sie Ihre bereits erworbenen Ansprüche behalten, auch wenn Sie das Unternehmen verlassen. Sie können dann wählen, ob Sie den Vertrag bei Ihrem alten Arbeitgeber stehen lassen, ihn zu einem Versicherer überführen oder in manche Fällen zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Die Regelaltersgrenze liegt derzeit bei 67 Jahren – wer früher in Rente geht, bekommt lebenslang weniger ausgezahlt (etwa 0,3 Prozent Abzug pro Monat, in dem Sie früher gehen). Es gibt allerdings Ausnahmen: Menschen mit einer schweren Behinderung oder mit besonders langen Erwerbstätigkeitszeiten können unter bestimmten Bedingungen früher ohne Abzüge in Rente gehen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihrem Renteneintrittsalter und Ihrem Lebensstil ab – eine pauschale Antwort gibt es nicht. Faustregel: Mit Gesetzliche Rente plus Betriebliche Altersvorsorge plus privater Sparbasis erreichen Sie meist eine gute Versorgung. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Situation konkret durchzurechnen.
Ja, teilweise. Ihre gesetzlichen Rentenbeitrag und Riester-Beiträge können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Für 2024 können Sie bis zu 25.639 Euro pro Jahr (bei Ledigen) bzw. 51.278 Euro (bei Verheirateten) absetzen. Betriebliche Altersvorsorge ist oft sogar komplett steuerfrei – fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den Details.
Noch Fragen offen?
Wir beraten Sie unabhängig und verständlich. Schreiben Sie uns – ganz ohne Verpflichtung.
Jetzt Kontakt aufnehmen